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StuB 18/2008 S. 731

Beginn der Anfechtungsfrist bei Lastschrifteinzug nach Kauf

Zieht der Verkäufer im unmittelbaren Anschluss an eine von ihm erbrachte Lieferung den Kaufpreis aufgrund einer Einziehungsermächtigung vom Konto des Schuldners ein und wird der Lastschrifteinzug im Anschluss vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter genehmigt, ist bei der Beurteilung, ob eine Bardeckung (§ 142 InsO) vorliegt, auf den Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs und nicht auf den Zeitpunkt der späteren Genehmigung abzustellen ( NWB JAAAC-83199). Der für ein Bargeschäft unschädliche Zeitraum lässt sich nicht allgemein festlegen, bei Kaufverträgen ist nach der BGH-Rechtsprechung aber eine Zeitspanne von rund einer Woche zwischen Lieferung und Zahlung nicht zu lang, um ein Bargeschäft anzunehmen.

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