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Bildung einer § 6b-Rücklage
(1) Veräußerung i. S. des § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG ist gem. NWB LAAAC-83998 (BFH/NV 2008 S. 1460) die Übertragung zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegen Entgelt auf einen anderen Rechtsträger. (2) Für die Beurteilung der Entgeltlichkeit ist nicht allein auf die zivilrechtliche Qualifikation des Rechtsgeschäfts zurückzugreifen, vielmehr ist auf das von den Parteien gewollte wirtschaftliche Ergebnis abzustellen, das durch die zivilrechtliche Gestaltung bewirkt wird (Bezug: § 6b Abs. 1, 3-4 EStG).