Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Österreich | Ansässigkeitsbestätigung nach österreichischem DBA mit USA
Im Zuge eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 24 DBA Österreich-USA haben Österreich und die USA vereinbart, dass die Ansässigkeit von in den USA ansässigen Steuerpflichtigen auch mittels vom Internal Revenue Service (IRS) ausgestellten und den österreichischen Formularen (ZS-QU1, ZS-QU2 bzw. ZS-RD1, ZS-RD2) beigehefteten Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann.