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Doppelbesteuerung | Vorrang der DBA auch bei der Zuordnung von Einkünften zu einer Einkunftsart zu beachten
▶ Urteil: (1) Unterfällt ein steuerrechtlicher Vorgang dem Anwendungsbereich eines DBA, so kann eine einfachgesetzliche nationale Rechtsnorm die Anwendung des DBA auch nicht partiell einseitig aushebeln. (2) Eine Umqualifizierung in eine andere Einkunftsart ist bei einem unter ein DBA fallenden steuerrechtlichen Sachverhalt nicht einseitig mittels einfachgesetzlicher nationaler Rechtsnorm möglich (EFG 2008 S. 1187).
▶ Hinweis: Im Streitfall war eine GmbH in eine KG zum rechtsformgewechselt worden. Sie hielt ein Stammkapital von 1 Mio DM, das von dem Kommanditisten 1 mit 75 % und dem Kommanditisten 2 zu 25 % gehalten wurde. Der Kommanditist 1 war beschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz Schweiz). Im Rahmen des Formwechsels wurden die Buchwerte fortgeführt. Die Einlage der GmbH-Anteile des Kommanditisten...