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Betriebsgrundstück als begünstigtes Betriebsvermögen
Erfolgt die Übertragung eines Betriebsgrundstücks zeitlich nach der Übertragung des beweglichen Betriebsvermögens, liegen schenkungsteuerrechtlich zwei getrennte Übertragungsvorgänge vor; die Anwendung des § 13a ErbStG kommt für die Übertragung des Betriebsgrundstücks nicht in Betracht; dieses ist mit dem Steuer-(Grundbesitzwert) der Schenkungsteuer zugrunde zu legen.