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Disquotale Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH als Schenkung
Die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH ist jedenfalls dann als eine Schenkung des Übernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten Gesellschafter anzusehen, wenn das Stammkapital der Gesellschaft disquotal erhöht wird und der gemeine Wert der eingebrachten Einlage den Nennwert der Kapitalerhöhung übersteigt (hier: Buchwert 100 000 DM, Bewertung durch das Finanzamt 5 670 000 DM).