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Verlust der Gemeinnützigkeit bei dauerhaften geringen Verlusten aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Vereine, die dauerhaft geringe Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Mitteln aus dem ideellen Bereich ausgleichen, verlieren ihre Gemeinnützigkeit auch dann, wenn es sich nicht um planmäßige Subventionen der wirtschaftlichen Tätigkeit handelt (hier: Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Sportvereins, bei dem sich der Aufbau und Betrieb eines eigenen Vereinslokals aufgrund einer Fehlkalkulation als dauerhaft verlustträchtig herausgestellt haben). Ein Ausgleich von Verlusten eines Nicht-Zweckbetriebs mit Mitteln des ideellen Tätigkeitsbereichs stellt nach der BFH-Rechtsprechung nur dann keinen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot dar, wenn die Verluste auf einer Fehlkalkulation beruhen und die Körperschaft dem ideellen Tätigkeitsbereich bis zum Ende des dem Verlustentsteh...