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Anspruch auf Kindergeld für vier in Polen lebende Kinder
Der nach deutschem Recht (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bei Nichtbestehen eines Anspruchs auf Familienbeihilfe in Polen gegebene Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig Tätigen und dort nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers, dessen Kinder im Herkunftsland leben, ist nicht aufgrund der Regelungen in Art. 12 Abs. 2, 76 VO 1408/71/EWG oder Art. 7 Abs. 1, 10 VO 574/72/EWG zu kürzen.