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Vollzeiterwerbstätigkeit im Rahmen der Berufsausbildung
Durch das (BFH/NV 2005 S. 860) ist geklärt, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einem ernsthaft und nachhaltig betriebenen Studium die Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht ausschließt. Das Senatsurteil v. - III R 15/06 (BStBl 2008 II S. 56) weicht nicht von dieser Entscheidung ab. Die neben dem Studium erzielten Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit sind daher bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten wird, einzubeziehen.