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Teilwertabschreibung einer Schadensersatzforderung
Die Teilwertabschreibung einer betrieblichen Schadensersatzforderung kommt nicht in Betracht, wenn bei der Bemessung der Höhe der Forderung und der Regelung der Zahlungsmodalitäten bereits auf die individuellen Verhältnisse des Schuldners Rücksicht genommen wurde. Ist die Buchführung formell fehlerhaft, darf das Finanzamt ungeklärte Geldzuflüsse als nicht versteuerte Einnahmen und Umsätze behandeln.