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Privatnutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pick-up Trucks
Auch wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender und privat mitgenutzter US-amerikanischer „Pick-up Truck” nur zwei reguläre Sitze, einen Notsitz sowie eine offene Ladefläche hat, ist trotz der nur beschränkten Personenbeförderungsmöglichkeit von einer nicht unerheblichen privaten Nutzungsmöglichkeit auszugehen, so dass der Wert der Privatnutzung bei fehlender Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nach der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) zu ermitteln ist (hier: Geländewagen der Marke Chevrolet K 1500 Silverado). Die besondere Bauart eines Kraftfahrzeugs kann die Anwendbarkeit der 1%-Regelung nur dann ausnahmsweise ausschließen, wenn die Nutzung – ungeachtet der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen oder straßenverkehrsrechtlichen Klassifizierung des Fahrzeugs – zu privaten Zwecken nach der allgemeinen Lebensans...