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FG Köln 13.03.2008 10 K 2342/07, NWB direkt 39/2008 S. 3

Rückforderung von Kindergeld

Grundlage für das Behaltendürfen des ausgezahlten Kindergeldes ist ein entsprechender Kindergeldfestsetzungsbescheid. Wird dieser aufgehoben, weil der Kindergeldberechtigte seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann das Kindergeld auch bei materiell-rechtlich unstreitiger Berechtigung von der Familienkasse zurückgefordert werden (ggf. abweichend vom ). Den Steuerpflichtigen trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der fortdauernden Ausbildung eines Kindes, wenn er trotz Aufforderung und Erinnerung durch die Familienkasse Unterlagen nicht vorlegt, die erforderlich sind, um der Behörde die Prüfung zu ermöglichen, ob und ggf. für welchen Zeitraum Kindergeld festzusetzen ist. Der Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB ist im Rahmen des...

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