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Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beschlossen, die zum in Kraft treten soll. Mit dieser Verordnung werden nicht nur die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2009 angepasst und um rund drei Prozent auf 210 € für die Verpflegung und 204 € für die Unterkunft angehoben; wesentlich bedeutsamer ist die (bereits vielfach geforderte) Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen nach § 37b EStG an Beschäftigte Dritter, soweit es sich nicht um Beschäftigte von Konzernunternehmen handelt. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Befürchtungen der Wirtschaft, dass die steuerlichen Vergünstigungen für Beschäftigte Dritter durch die bisher bestehende Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu erheblichem bürokratischen Aufwand bei dem betroffenen Arbeitgeber führt und von daher der beabsichtigte Entlastungseffekt durch die steuerliche Pauschalregelung keine Wirkung entfalten könnte. Schließlich erfolgt eine rechtliche Klarstellung an die bestehende betriebliche Praxis zur Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Bonusprogramme, z. B. für Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen.