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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Trotz der Neuregelung des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV sind auch bei Insolvenzverfahren, die nach dem eröffnet wurden, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die im Rahmen einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung eingezogen worden sind, nach § 131 InsO anfechtbar (AG Schwerin, Urteil v. - 17 C 64/08, ZIP 2008 S. 1543).