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Doppelbesteuerung | Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte
Nach dem NWB LAAAC-90727 sind Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i. V. mit Art. 5 Abs. 1 DBA Luxemburg im deutschen Stammhaus auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a. F. prinzipiell nicht abzugsfähig. Sie werden ebenso wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen. Ein phasengleicher Verlustabzug kommt abweichend davon nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind (Anschluss an , Marks and Spencer NWB ZAAAB-79456). – Anmerkung: In diesem Anschlussurteil zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Lidl Belgium hat der BFH die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Stellt dieses fe...