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BBEV Nr. 18 vom

Abgeltungsteuer: Mantel einer Lebensversicherung schützt nicht immer

Robert Kracht

Kapitallebensversicherungen bieten eine Auswegstrategie für die Abgeltungsteuer, indem die Steuerlast langfristig aufgeschoben und die spätere Auszahlung unter bestimmten Bedingungen nur zur Hälfte erfasst wird. Beide Möglichkeiten der Steuerstundung und -ersparnis will die Verwaltung nur auf konventionelle Lebensversicherungen beschränken und derzeit angebotene „Alibi-Mäntel” wie eine normale Vermögensverwaltung einstufen.

I. Sachverhalt

Das BMF hat in einem Schreiben an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. v. (2008/0285419) mitgeteilt, dass unerwünschte Gestaltungen mit Lebensversicherungen verhindert werden sollen. Das betrifft vorrangig Kapitallebensversicherungen aus Liechtenstein, die derzeit massiv von Vermittlern und Bankberatern – auch inländischer Bankhäuser – angeboten werden. Wirtschaftlich betrachtet läuft die eigene Depotverwaltung dann unter dem Fondsmantel weiter und vermeidet die laufende Besteuerung bis zur Fälligkeit. Der Zinseszinseffekt kann also über diesen Umweg optimiert genutzt werden.

Mit der gleichen Begründung sollen Versicherungen von der allgemeinen Regel ausgenommen werden, die nur ein minimales ...

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