Ist eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB im Rahmen des Versorgungsausgleichs steuerlich zu berücksichtigen?
Leitsatz
Vermeidet eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB eine Kürzung von Einnahmen i. S. § 19 EStG, können Werbungskosten
vorliegen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Ein Werbungskostenabzug dann scheidet aus, wenn (zukünftige) Einnahmen von der
Regelung des Versorgungsausgleichs unberührt bleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 532 Nr. 9 EFG 2008 S. 1785 Nr. 22 PAAAC-90503
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2008 - 7 K 235/07
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