Aufhebung der zu einer Steuererstattung führenden getrennten Veranlagung gegenüber der Ehefrau nach Wahl der Zusammenveranlagung
Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme für die durch die an die Ehefrau erfolgte Steuererstattung ausgelöste Nachzahlung
Leitsatz
1. Wird die bestandskräftige getrennte Veranlagung der Ehefrau, die zu einer Erstattung geführt hatte, in Folge der durch
den Ehemann zivilrechtlich erstrittenen und steuerrechtlich noch wählbaren Zusammenveranlagung aufgehoben, erfolgt die –eine
Zahlungsverpflichtung auslösende– Einbeziehung der Auszahlung an die Ehefrau zulasten beider Ehegatten im Abrechnungsteil
des auf der Zusammenveranlagung beruhenden Einkommensteuerbescheides bzw. im Abrechnungsbescheid gem. § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG
zu Recht.
2. Das Finanzamt könne sich dann nicht auf die Vermutung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG berufen, wenn es den Erstattungsbetrag
in Fällen der Zusammenveranlagung nicht auf das ihm in der Einkommensteuererklärung ausdrücklich dafür benannte Konto, sondern
auf ein anderes Konto überweist, das auf den Namen nur eines der beiden Ehegatten lautet oder wenn es den Erstattungsbetrag
in Kenntnis der Scheidung zwar auf ein von beiden benanntes Konto überweisen will, die Bank den Betrag aber wegen zwischenzeitlicher
Auflösung dieses Kontos auf ein anderes Konto überweist, das auf den Namen nur eines der beiden Ehegatten lautet
Fundstelle(n): QAAAC-90478
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.06.2008 - 1 K 1365/05
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