Unzulässigkeit einer späteren Feststellungsklage bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen vermeintlich rechtswidrigen,
aber nach Rücknahme des Einspruchs bestandskräftigen Grunderwerbsteuerbescheid
Leitsatz
1. Hat der Steuerpflichtige einen fristgerecht eingelegten Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid aufgrund des Hinweises
des Finanzamts, der Einspruch sei unbegründet, zurückgenommen, so kann er später die vermeintliche Rechtswidrigkeit des Bescheides
weder durch eine Feststellungsklage nach § 41 FGO noch durch eine Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtlich feststellen lassen.
2. Das gilt auch dann, wenn die Klage ein Amtshaftungsverfahren gegen die Bediensteten des Finanzamts vorbereiten soll.
Fundstelle(n): MAAAC-90475
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