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Gesellschafterhaftung im GmbH-Recht
Systematische Darstellung unter Berücksichtigung des MoMiG und der Konzernhaftungstatbestände
Den Gläubigern einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Aufgrund der rechtlichen Verselbständigung der GmbH sind ihre Gesellschafter von den Verbindlichkeiten der GmbH freigestellt. Obwohl die mit dem Rechtsinstitut der Kapitalgesellschaft verbundene Möglichkeit der Haftungsbeschränkung regelmäßig ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Rechtsform darstellt, haben Gesetzgeber und Rechtsprechung eine Vielzahl von Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen. In der Praxis führt dies zu einer weitestgehenden Aufhebung der Haftungsbeschränkung. Dies gilt insbesondere im Verhältnis der Konzernmutter zu ihrer Tochter. Eine Haftung der Gesellschafter kann sich in einer solchen Konstellation sowohl aus zivil- als auch aus gesellschafts- sowie aus konzernrechtlichen Tatbeständen ergeben. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick über die Rechtslage geben.
I. Zivilrechtliche Haftungsinstitute
1. Vertragliche Haftung
Obwohl den Gläubigern der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet, ist eine Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH ohne Weiteres möglich, wenn die Gesellschafter sich vertraglich da...