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Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten
§ 8b Abs. 2 KStG nach BFH nicht anwendbar
Nach dem bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, gem. § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz, nicht aber Gewinne aus der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts an einem entsprechenden Anteil.
I. Sachverhalt
In dem Urteil v. - I R 101/06 NWB PAAAC-77618 befasst sich der I. Senat des BFH mit der steuerlichen Behandlung eines Gewinns aus der Veräußerung von Bezugsrechten, die durch eine Kapitalerhöhung entstanden sind. Die Klägerin war im Streitjahr eine Kommanditgesellschaft, an der als Komplementärin bzw. Kommanditistin zwei Aktiengesellschaften beteiligt waren. Sie hielt eine Beteiligung an einer weiteren Aktiengesellschaft, die eine Kapitalerhöhung durchführte. Die Klägerin nahm an der Kapitalerhöhung nicht teil, sondern veräußerte die Bezugsrechte, die ihr im Rahmen der Kapitalerhöhung eingeräumt worden waren.
II. Analyse der Entscheidung des BFH
Der aus der Veräu...BStBl 2003 I S. 292