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Lohnsteuer | Ersatzleistungen an die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes
Mit Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Verordnung über die Ersatzleistungen an die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes v. sind die Bestimmungen bezüglich der Gewährung von Ersatzleistungen an die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes neu geregelt worden. Aufgrund dieser geänderten Verordnung erhalten Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes Aufwandsentschädigungen i. S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. Für diese Aufwandsentschädigungen gilt die Vereinfachungsregelung der R 3.12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LStR 2008. Danach bleiben die Vergütungen in Höhe von 1/3 der Aufwandsentschädigung, mindestens aber zu 175 € monatlich steuerfrei. Ein nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbetrag kann auf andere Monate desselben Kalenderjahres der Tätigkeit als Polizeifreiwilliger übertragen werden. Auf die Ausführungen in H 3.12 LStH wird verwies...