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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung
Nach dem NWB IAAAC-90151 dient die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kinds bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamts (jetzt: Agentur für Arbeit) regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt. – Anmerkung: Nach diesem Urteil ist die Einhaltung der dreimonatigen Meldefrist für das ausbildungsplatzsuchende volljährige Kind von eminenter Bedeutung. Gerade in Unterhaltsfällen, in denen das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist, wird der Wegfall des Kindergelds kaum dazu führen, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil (z...