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Betriebsaufspaltung
Personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung
Ist die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung gegeben, wenn bezüglich der Mehrheitsbeteiligung an der die Betriebsgesellschaft beherrschenden GmbH Testamentsvollstreckung angeordnet ist? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in seiner auseinanderzusetzen.
Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung
Nach H 15.7 (4) EStH ist eine Betriebsaufspaltung gegeben, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung). Sind die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erfüllt, dann stellt die Vermietung oder Verpachtung keine Vermögensverwaltung dar, sondern das Besitzunternehmen ist Gewerbebetrieb. Ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebet...