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Einkommensteuer | Behandlung neuer Organisationsformen ärztlicher Betätigung
Zurzeit werden zwischen den Kostenträgern und der Ärzteschaft verschiedene neue Formen der ärztlichen Leistungserbringung vereinbart. Das BMF hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder anhand von vorgelegten Musterverträgen geprüft, ob bei den nachfolgend genannten Formen der ärztlichen Leistungserbringung freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Wie die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V, die besondere ambulante Versorgung nach § 73c SGB V, die integrierte Versorgung nach § 140a ff. SGB V und die Anstellung fachfremder oder fachgleicher Ärzte zu behandeln ist, regelt die NWB HAAAC-88022.