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FG Schleswig-Holstein 04.07.2008 3 K 114/06 , NWB direkt 38/2008 S. 11
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes
Ein ehemaliges Adoptivkind ist im Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht in die Erbschaftsteuerklasse I einzuordnen.