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BFH 22.07.2008 VI R 56/05, NWB direkt 38/2008 S. 10

Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu Versicherungsbeiträgen

Die nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG für die Steuerfreiheit vorausgesetzte gesetzliche Verpflichtung zu einer Zukunftssicherungsleistung des Arbeitgebers ergibt sich für einen Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung aus § 257 Abs. 2a Satz 1 SGB V. Die Vorlage der Bescheinigung nach § 257 Abs. 2a Satz 3 SGB V ist nicht konstitutive Voraussetzung der Steuerbefreiung. § 257 Abs. 2a SGB V findet auch auf Steuerpflichtige Anwendung, die eine Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, das in einem anderen Land der EU seinen Sitz hat. § 257 Abs. 2a SGB V beschränkt nicht die Dienstleistungsfreiheit i. S. des Art. 49 EGV.

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