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Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der als Asylbewerber abgelehnt und dem eine Ausreiseaufforderung und Grenzübertrittsbescheinigung erteilt worden ist, hält sich nicht i. S. von § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet auf.