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FG Schleswig-Holstein 09.07.2008 3 K 45/06, NWB direkt 38/2008 S. 6
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem
Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem können nur dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein vor dem Kauf ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest nachgewiesen wird.