Abgeltungsteuer 2009
1. Aufl. 2009
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E. Antragsmöglichkeiten unter der Abgeltungsteuer
Antrag auf Ausstellung einer Nicht-Veranlagungsbescheinigung, § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die NV-Bescheinigung wird i. d. R. für drei Jahre ausgestellt und bewirkt, dass die Bank keine Abgeltungsteuer abzieht.
Antrag beim Schuldner der Kapitalerträge, bei der Bank, Bausparkasse oder Investmentgesellschaft auf Freistellung von der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge i. H. v. 801 € bzw. 1602 € (Sparer-Pauschbetrag), § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Antrag beim Schuldner der Kapitalerträge oder dem Kreditinstitut auf Erteilung einer Steuerbescheinigung, § 45a Abs. 2 Satz 1 EStG. Die Steuerbescheinigung wird nicht mehr wie bisher automatisch, sondern nur auf Verlangen erteilt.
Antrag bei der aufnehmenden inländischen Bank auf Berücksichtigung der tatsächlichen Anschaffungskosten der Wertpapiere bei Depotübertrag aus einem EU/EWR-Staat unter Vorlage einer Bescheinigung der abgebenden Bank über die Anschaffungskosten der übertragenden Wertpapiere, § 43a Abs. 2 Satz 5 EStG. Werden die Anschaffungskosten nicht nachgewiesen, wird dem Steuerabzug die Ersatzbemessungsgrundlage i. H. v. 30 % des Verkaufs- oder Einlösungsbetrag zugrunde gelegt (§ 43a Abs. 2 Satz 7 EStG). Sitzt die abgebende Bank in e...