Abgeltungsteuer 2009
1. Aufl. 2009
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B. Die Abgeltungsteuer im Einzelnen
I. Auswirkungen auf das System der Einkunftsermittlung
Die Abgeltungsteuer bringt völlig neue Steuerregeln für die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehört der Wegfall der einjährigen Haltefrist bei einer Veräußerung von Wertpapieren aller Art, so dass realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, GmbH-Anteilen, Genussscheinen, Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren und Wertrechten, generell steuerbar werden. Auf den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers kommt es zukünftig nicht mehr an.
Der ledige Anleger A erbt im Jahr 2008 eine Summe von 10.000 €, die er 2009 in Aktien anlegt. Im Jahr 2019 verkauft er die Aktien und erlöst daraus 30.000 €. Der Gewinn – ohne Veräußerungskosten – von 20.000 € ist abzüglich des Sparer-Pauschbetrags von 801 € in voller Höhe steuerpflichtig.
Kapitalerträge, deren Besteuerung mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz im Steuerabzugsverfahren abgegolten ist (§ 43 Abs. 5 EStG), werden nicht mehr in das zu veranlagende Einkommen einbezogen, so dass sie deshalb auch nicht in der Einkommensteuererklärung aufzuführen sind ().