Einkünfte aus der Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof - Mustereinspruch
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Unterliegen Einkünfte aus einer Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof nach dem Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien der deutschen Besteuerung oder ist das DBA-Bulgarien einschlägig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
YAAAC-89908