Besteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen einer ausländischen Zwischengesellschaft
Leitsatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind beim Anteilseigner als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz
2 EStG). Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. dieser Vorschrift ist gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter
außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im
Gesellschaftsverhältnis hat. Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter
zu erfassen, wenn der Vermögensvorteil ihm zufließt.
Nach 18 Abs. 1 AStG sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG gesondert festzustellen. Sind an
der ausländischen Gesellschaft mehrere unbeschränkt Steuerpflichtige beteiligt, so wird die gesonderte Feststellung ihnen
gegenüber einheitlich vorgenommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAC-89873
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.01.2005 - VII 227/2002
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