Anforderungen an eine steuerfreie Ausfuhrlieferung
Leitsatz
Zu den Anforderungen an eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Die Voraussetzungen der Steuerfreiheit hat der Unternehmer nachzuweisen.
Ausländischer Abnehmer ist ein solcher, der seinen Wohnort im Ausland hat.
Erscheint nicht der ausländische Abnehmer persönlich beim Unternehmer, sondern ein Dritter als Bevollmächtigter, muss sich
der Unternehmer vergewissern, ob der Dritte tatsächlich für einen ausländischen Abnehmer aufgetreten ist.
Sind die Ausfuhrbescheinigungen nach Ausfuhr der Waren wieder an den Unternehmer zurückgelangt und wird in den Papieren von
den Zollbehörden bestätigt, dass der in den Ausfuhrbescheinigungen als Abnehmer Genannte die Waren in das Drittlandsgebiet
verbracht hat und der in seinem Reisepass angegebene Wohnsitz mit der in den Ausfuhrpapieren genannten Anschrift übereinstimmt,
konnte der Unternehmer davon ausgehen, dass der Bevollmächtigte die Waren an den Vollmachtgeber als Abnehmer weitergeleitet
hat und dieser seinen Wohnsitz tatsächlich im Ausland hatte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAC-89856
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.09.2006 - 16 K 541/03
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