Leasingsonderzahlung für einen PKW als Werbungskosten
Leitsatz
1) Bei Leasingsonderzahlungen für einen PKW, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Dienstreisen genutzt
wird, ist der Werbungskostenabzug auf die Entfernungspauschale bzw. die Kilometerpauschale begrenzt. Dies gilt auch dann,
wenn die Sonderzahlung im Veranlagungszeitraum vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird.
2) Vorweggenommene Werbungskosten unterliegen denselben Abzugsbeschränkungen wie "laufende" Werbungskosten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 19/2008 S. 998 DStRE 2008 S. 1125 Nr. 18 EFG 2008 S. 1192 Nr. 15 EStB 2008 S. 372 Nr. 10 LAAAC-89853