Zulässigkeit einer Prüfung über drei Besteuerungszeiträume hinaus bei Verdacht einer Steuerstraftat
Leitsatz
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei dem Verdacht einer Steuerverkürzung im Rahmen einer über drei Besteuerungszeiträume
hinaus erweiterten Außenprüfung die Möglichkeiten einer nachträglichen Festsetzung der verkürzten Steuer in offener Festsetzungsfrist
durch Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu prüfen.
Der Verdacht einer Steuerstraftat i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 BpO besteht bereits bei hinreichenden Anhaltspunkten für die
Erfüllung des objektiven Tatbestands einer Steuerverkürzung.
Fundstelle(n): RAAAC-89851
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.10.2007 - 10 V 3150/07 A (AO)
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