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Österreich | neues DBA zwischen Österreich und dem Königreich Bahrain
Österreich und das Königreich Bahrain haben erstmals ein DBA ausgehandelt, das grundsätzlich dem OECD-MA folgt. Das Abkommen wird nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ab dem Jahr, das dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, anwendbar sein.
Abweichend vom OECD-MA wird die abkommensrechtliche Ansässigkeit einer Person in Bahrain an die Staatsangehörigkeit und einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im betreffenden Steuerjahr in Bahrain geknüpft.
Das Abkommen sieht kein Besteuerungsrecht des Quellenstaates auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person (Nutzungsberechtigten) gezahlt werden. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist grundsätzlich die Anrechnungsmethode vorgesehen, wobei jedoch Betriebsst...