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FG Baden-Württemberg 17.03.2008 4 K 59/06, IWB 17/2008 S. 1322

Doppelbesteuerung | Freistellung von Beteiligungseinkünften an einer amerikanischen Limited Liability Company

▶ Urteil: Einkünfte aus der Beteiligung an einer nach amerikanischem Recht als Personengesellschaft behandelten Limited Liability Company (LLC) sind in Deutschland auch dann von der Besteuerung freizustellen, wenn die LLC für Zwecke der deutschen Besteuerung als eigenständiges Steuersubjekt einzuordnen wäre – gegen USA - 22/04, BStBl 2004 I S. 411 unter VI.3.b (EFG 2008 S. 1098).

▶ Hinweis: Der Kl. war zu 40 v. H. Gesellschafter einer US-LLC. Die LLC wurde für föderale ESt-Zwecke der USA als Partnerschaft behandelt. In den Streitjahren 1997 bis 1999 wurden dem Kapitalkonto des Kl. bei der LLC Gewinnanteile und Vorabzahlungen zugewiesen, die der Kl. in den USA als Einkünfte zu versteuern hatte und die das FA – bei Anrechnung der in den USA gezahlten Steuern – als Einnahmen aus Kapita...

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