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IWB 17/2008 S. 1326

Ungarn | Steuervergünstigung für Filmproduktionen von EU-KOM genehmigt

Die EU-Kommission hat am bekannt gegeben, dass sie die von Ungarn neu vorgelegte Steuervergünstigung für die Förderung von Filmproduktionen nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Zukünftig können in Ungarn körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen Investitionskosten in Filmproduktionen entweder von der Steuerbemessungsgrundlage oder in anderen Fällen von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist, dass der Film die Anforderungen eines Kulturtests erfüllt.

Soweit weniger als 80 % der Produktionskosten auf Ungarn entfallen, sind die Steuervergünstigungen anteilig zu kürzen. Die Förderung erhalten alle Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat, sofern sie in Ungarn über eine Betriebsstätte verfügen. Die Genehmigung gilt bis 2013. Zusammen mit den...

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