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FG Hamburg 7.9.2007 3 K 49/07, IWB 17/2008 S. 1321

Allgemeines | Kindergeld; Verlust des inländischen Wohnsitzes des Kindes

▶ Urteil: Ein Grundschulkind verliert seinen inländischen Wohnsitz, wenn es nach einem Familienurlaub im Heimatland der Eltern zusammen mit seiner Mutter und seinen Geschwistern für einen Zeitraum von annähernd zwei Jahren dort bleibt und zur Schule geht. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Familie ihre Inlandswohnung nicht aufgegeben hat, der Vater im Inland seiner Berufstätigkeit nachgeht und die gesamte Familie während der Schulferien für wenige Wochen im Jahr im Inland ist.

Dies gilt auch dann, wenn der Verbleib im Heimatland nicht geplant gewesen ist, sondern sich erst aufgrund der eintretenden Pflegebedürftigkeit der Großmutter ergeben hat (EFG 2008 S. 553).

▶ Hinweis: Für den Kindergeldanspruch werden nur Kinder, die im Inland, in der EU oder in einem EWR-Staat einen Wohnsitz haben, berücksichtig...

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