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BFH 24.04.2008 IV R 31/06, StuB 17/2008 S. 686

Kürzung der negativen Einkünfte aus einer Schiffsbeteiligung bei der Tarifbegrenzung

Negative gewerbliche Einkünfte i. S. der Tarifbegrenzungsvorschrift des Paragraphen 32c EStG a. F., die ein Kommanditist aus einer Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft erzielt, sind nach § 9 Nr. 3 GewStG um 80 % zu kürzen (Bezug: § 32c EStG a. F.; § 9 Nr. 3 GewStG).

Praxishinweise: Die Begrenzung/Senkung des Tarifs nach § 32c EStG a. F. sollte einen Ausgleich für die Belastung der gewerblichen Gewinne mit Gewerbesteuer schaffen. Diese „Entlastung” sollte auf der Ebene des Gewerbetreibenden/Gesellschafters für alle der Gewerbesteuer „unterliegenden” Gewinne und Verluste erfolgen. Es erfolgte also auf der Ebene des Gesellschafters eine Saldierung von Gewinnen und Verlusten. Eine volle Kürzung (Saldierung) mit Verlusten hätte dazu geführt, dass die nach § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG a. F. gewollte Begünstigung von nur 20 % (fünffach) überkompensiert worde...

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