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Umsatzsteuer | Minderung der Bemessungsgrundlage durch „Zusatzskonto”
Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern – zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto – für den Warenbezug gewährt („Zusatzskonto”), mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen (Zentralregulierung, Bürgschaftsübernahme etc.; Bezug: § 10 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 UStG 1993; Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Teil C Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Gibt die Einkaufsgenossenschaft einen Teil ihrer Provision an die Mitglieder weiter, so stellt dies bei ihr eine Entgeltminderung dar und die Bemessungsgrundlage ihrer Umsätze ist entsprechend herabzusetzen. Gleichzeitig vermindert sich der Vorsteuerabzug bei den Mitgliedern entspr...