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Rückstellungen wegen drohender Honorarrückforderung
Mit rkr. NWB FAAAC-83037 hat das Niedersächsische FG (EFG 2008 S. 1105) zu den Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Stellung genommen. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen oder Entstehen der Verbindlichkeit sei zu bejahen, wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen das Bestehen der Verbindlichkeit sprechen. Auch eine ungewisse Verbindlichkeit muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen. Eine „latente Rückforderungssituation” genügt für sich allein nicht für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus...