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Wechsel der AfA-Methode bei Einlage
Wird die Nutzung eines teils fremd vermieteten, teils eigengenutzten Gebäudes dahin gehend geändert, dass im bislang selbst bewohnten Gebäudeteil ein Fremdenheim eröffnet wird und gleichzeitig der bislang fremd vermietete Gebäudeteil als gewillkürtes Betriebsvermögen in das entstandene Betriebsvermögen eingelegt wird, bemisst sich gem. nrkr. NWB WAAAC-71927 (BFH-Az.: X R 7/08, EFG 2008 S. 674) die einheitliche AfA wegen des anschaffungsähnlichen Vorgangs der Einlage nunmehr nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG (Abgrenzung zu NWB SAAAB-69144, BStBl 2006 II S. 51 = Kurzinfo StuB 2005 S. 1057; Bezug: § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG).