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FG Brandenburg 11.06.2008 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B, NWB direkt 37/2008 S. 3

Anfechtung eines Zinsbescheids

Die Steuerfestsetzung ist im Verhältnis zur Zinsfestsetzung nach § 233a AO Grundlagenbescheid. Die Klage gegen den Zinsbescheid ist daher unzulässig, wenn und soweit der Steuerpflichtige sich mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen des Umsatzsteuerbescheids wendet. Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast für Umstände, die zu einer Teilwertabschreibung berechtigen. Er muss belegen, dass seine Teilwertschätzung bzw. die Ausbuchung der Forderung eine objektive betriebliche Grundlage hat, worüber sich das Finanzamt ein eigenes Urteil bilden können muss. Dieser Nachweis ist nicht geführt mit dem Vortrag, dass es sich bei den Buchungen auf dem betreffenden Konto wohl um Korrekturbuchungen gehandelt haben müsse bzw. dass das Konto vermutlich dazu gedient habe, die Umsatzsteuer...

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