Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von
Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der
Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den
Lohnsteuerhilfeverein
Leitsatz
In dem Verfahren über den Antrag
eines Lohnsteuerhilfevereins auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein und auf
Eintragung der Beratungsstelle ist die OFD nicht befugt, dem
Lohnsteuerhilfeverein den Beratungsstellenleiter betreffende Eintragungen im
Bundeszentralregister sowie den Inhalt von bei der Staatsanwaltschaft
eingeholten Auskünften über den Beratungstellenleiter zu offenbaren
(hier: Einstellung von zwei gegen den Beratungsstellenleiter wegen Verleumdung
und Bedrohung eröffneten Strafverfahren infolge Schuldunfähigkeit des
Beratungsstellenleiters).
Fundstelle(n): MAAAC-89267
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 18.04.2000 - 6 K 1828/99
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