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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 2815/07 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1EStG § 62 Abs. 2EStG § 63 Abs. 1 Satz 3EStG § 65 Abs. 1AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1 FreizügigkeitsG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2 VO Nr. 1408/71 EG Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 574/72 EWG

Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren kindbezogenen ausländischen Leistungen nach § 65 EStG

Leitsatz

  1. Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts für im Inland tätige EU-Bürger richtet sich allein nach § 62 EStG.

  2. Die Regelung über die Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren ausländischen Leistungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird im Falle eines im Inland selbständig tätigen und dort nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers, dessen Kinder im Herkunftsland leben, nicht durch die VO Nr. 1408/71 EG sowie die VO Nr. 574/72 EWG verdrängt.

  3. Die Vergleichbarkeit mehrerer kindbezogener Leistungen richtet sich nicht nach der rechtlichen Ausgestaltung des Anspruchs, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

  4. Es ist denkbar, dass bei ganz geringfügigen ausländischen Leistungen die funktionelle Vergleichbarkeit entfallen könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAC-89262

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