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Das Anwendungsschreiben zur Einführung der Zinsschranke (Teil 1)
Die Einschränkung des steuerlichen Zinsabzugs aus Sicht der Finanzverwaltung
Mit Einführung der sog. Zinsschranke im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber den Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen erheblich eingeschränkt. Die komplexen Regelungen in § 4h EStG und § 8a KStG haben bislang eine Flut von Auslegungs- und Zweifelsfragen aufgeworfen. Das gibt Anhaltspunkte für die Praxisanwendung der Zinsschranke. Der folgende Beitrag fasst die Sichtweise der Finanzverwaltung zusammen und behandelt im ersten Teil ausgewählte Anwendungsfragen zum Grundtatbestand der Zinsschrankenregelung.
Rechtsformneutralität
Die Regelung zur Zinsschranke gem. § 4h EStG ist eine allgemeine Gewinnermittlungs-vorschrift, die den Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen eines Betriebs – unabhängig von dessen Rechtsform – einschränkt. Die ergänzenden Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) betreffen dagegen nur Kapitalgesell-schaften. Die Zinsschranke gilt auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und für
S. 2
Kapitalgesellschaften mit Überschussermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten (Tz. 4, 7).
Geldkapitalüberlassungen
Die Zinsschranke erfasst nur Erträge und Aufwendungen für die Überlassung von Geldkapital, die sich auf das Einkommen ausgewirkt haben...