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Besteuerungsrecht für Gehalt als Geschäftsführer einer belgischen Kapitalgesellschaft
Das Gehalt eines in Deutschland ansässigen Geschäftsführers einer belgischen Kapitalgesellschaft (hier: besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), für die der Geschäftsführer die Tätigkeit teilweise in Belgien und teilweise in Deutschland ausgeübt hat, darf in Deutschland nicht besteuert werden. Das gilt auch, wenn der belgische Staat auf sein Besteuerungsrecht insoweit verzichtet, als das Geschäftsführergehalt auf die Tätigkeit in Deutschland entfällt.