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FG Baden-Württemberg 22.07.2008 4 K 1296/08, NWB direkt 36/2008 S. 4

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht eines Schiffskochs auf einem Kreuzfahrtschiff

Für die Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes ist nicht erforderlich, dass sich der Steuerpflichtige während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen in der Wohnung tatsächlich aufhält. Rückschlüsse aus der Nutzung einer Wohnung zu Erholungszwecken auf den Wohnsitzcharakter sind nicht möglich, wenn die Wohnung vor und nach einem Auslandsaufenthalt als einzige ständig genutzt wird und während des Auslandsaufenthalts in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehalten wird. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf einem unter der Flagge der Bermudas fahrenden Kreuzfahrtschiff sind in Deutschland steuerpflichtig und nicht aufgrund eines DBA steuerfrei gestellt.

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